Immer wenn Menschen handeln, passieren trotz aller Sorgfalt auch Fehler, auch am Bau. Aus einem Baufehler wird ein Baumangel. Aus einem Baumangel wird ein Bauschaden. Hier ist unser Expertenwissen gefragt.
Unser Angebot richtet sich an Sie als Architekt oder Handwerker, als öffentlicher oder privater Bauherr, als Bauträger oder privater oder gewerblicher Immobilienkäufer. Wir stehen Ihnen zur Seite bei der Schadenprävention, der Schadendokumentation, der Aufklärung der Schadenursache und der Mangelbeseitigung und ihrer Kosten.
Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden stehen wir für höchste technische Qualifikation, Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit und Gewissenhaftigkeit. Als freie Architekten mit langjähriger Berufspraxis bringen wir auch in schwierigen Fällen das richtige Fingerspitzengefühl für eine gestaltungsgerechte Problemlösung.
- Wir sind von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Schäden an Gebäuden -
Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind wir regelmäßig für Gerichte aller Instanzen im gesamten Südwesten und rund um Potsdam und Berlin tätig.
Privatgutachten dienen der Schadendokumentation, der Aufklärung der Schadenursache und der Mangelbeseitigung und ihrer Kosten. Mit einem Privatgutachten können Sie z.B. Mangelbeseitigungsansprüche gegenüber Vertragspartnern wirksam begründen. Mit unseren sorgfältigen und neutralen Privatgutachten lassen sich nicht selten aufwändige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
Dieses Angebot richtet sich sowohl an Bauschaffende als auch an Endkunden. Zahlreiche Bauträgergesellschaften und anspruchsvolle Immobilienkäufer vertrauen in unsere langjährige Erfahrung mit typischen Planungs- und Baufehlern und deren Prävention und Behebung. Unsere Aktivitäten reichen von der Durchsicht von Planungen und Verkaufsbeschreibungen bis hin zu Baustellenbesuchen und Teilnahmen an Baubesprechungen.
Das Schiedsgutachten ist eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen mehreren Parteien, die Tatsachenfeststellungen des Sachverständigen und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen für die Parteien verbindlich anzuerkennen. Dieses Verfahren dient der außergerichtlichen Streitbeilegung. Der Erfolg des Verfahrens beruht auf dem gemeinsamen Vertrauen der Parteien in die Neutralität und Gewissenhaftigkeit des Schiedsgutachters. Anders als bei der Mediation muss die gegenseitige verbindliche Anerkenntnis der Schiedsgutachterentscheidung im Vorhinein erklärt werden. Die Streitbeilegung per Schiedsgutachten ist in der Regel schneller und günstiger als ein Gerichtsverfahren. Es eignet sich hervorragend zur Beilegung von bautechnischen Streitigkeiten.
Beweissicherungen sind vorsorgliche Tatsachenfeststellungen des Sachverständigen über einen Zustand eines Bauwerks zu einem bestimmten Zeitpunkt. Häufig werden wir mit solchen Beweissicherungen beauftragt, wenn in der unmittelbaren Nachbarschaft größere Baumaßnahmen anstehen und mit Schäden an bestehenden Gebäuden gerechnet wird. Nach Abschluss der Baumaßnahmen kann dann von uns in einem Vergleichsgutachten nachgewiesen werden, dass bestimmte Schäden zum Zeitpunkt der vorsorglichen Beweissicherung schon oder noch nicht bestanden.
Der Moment der Abnahme einer Bauleistung oder der Übergabe einer Immobilie ist für alle Beteiligten eine emotionale Angelegenheit. Hier der Unternehmer, der sich um eine einwandfreie Ausführung bemüht hat und dort der Besteller mit dem Anspruch auf eine mangelfreie Leistung. Wir moderieren dieses Rechtsgeschäft vor Ort, beantworten technische Fragen und erläutern, ob ein technischer Mangel vorliegt oder nicht. Zusammen mit Sonderfachleuten, z.B. für Schall- oder Brandschutz, Tragwerksplanern und Haustechnikingenieuren können wir auch Wohnungseigentümer-Gemeinschaften bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums umfassend beraten und das Mangelprotokoll führen. Häufig werden wir auch im Nachgang mit der Dokumentation und Erledigungsmeldung der Mangelbeseitigungsmaßnahmen beauftragt.